04.12.25 –
Das Gutachten der renommierten Kanzlei Lankau, Weitz und Gallina zum vorliegenden Angebot der Süwag für eine vorzeitige Verlängerung des Schwalbacher Fernwärmebetriebs, stellt erhebliche inhaltliche und formale Mängel im Vertragsentwurf und beim Vorgehen des Magistrats fest. Unter anderem sei die geplante händische Vergabe an die Süwag ohne Ausschreibung nicht ausreichend begründet und eine Vergabe wäre damit rechtlich angreifbar. Unsere Fraktion wird in der heutigen (4.12.2025) Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Vertagung der Vorlage beantragen, um dem Magistrat die Gelegenheit der Nachbesserung zu geben.
Stellungnahme Fernwärme - Kanzlei Lankau-Weitz-Gallina