Geheimniskrämerei schafft Unfrieden

29.10.16 – von Barbara Blaschek-Bernhard –

Grundstücksgeschäfte besser öffentlich

Ob Grundstücksgeschäfte der neu aktivierten städtischen Wohnungsbaugesellschaft in regelmäßigen Geschäftsberichten öffentlich gemacht werden sollten - darüber gehen die Meinungen auseinander. SPD und FDP berufen sich darauf, dass eine GmbH nicht dazu verpflichtet sei, die Grünen weisen darauf hin, dass einer freiwilligen Mitteilung nichts entgegensteht. Zahlreiche Grundstücksgeschäfte der Stadt in den letzten Jahren waren ohnehin – ganz ohne Aufsehen und offenbar völlig unproblematisch - im Stadtparlament öffentlich behandelt worden. Demgegenüber gaben die geheim gehaltenen Grundstücksgeschäfte der Wohnungsbau GmbH immer wieder Anlass zur Kritik, und es ist wegen der von der Wohnungsbau GmbH eingeforderten Geheimhaltung nicht möglich, solcher Kritik fundiert entgegen zu treten. So hatte die SPD (Stadtverordneter Grüning im Ausschuss) zuletzt ganz pauschal behauptet, die Grundstücke der Wohnungsbau GmbH seien „verramscht“ worden. Und besonders hohe Wellen der öffentlichen Erregung schlagen die von einem Nachbarschaftsstreit noch befeuerten Gerüchte um angebliche Subventionen bei dem Verkauf der früher städtischen Grundstücke Hauptstraße 8 und Haupt­straße 2. Außerdem, so wird mittlerweile in einer öffentlichen Schmähschrift unterstellt, sei die Frist für die Sanierung des früher städtischen Grundstücks Hauptstraße durch den Erwerber wohl schon überschritten. Nichts davon ist zutreffend und es ist ärgerlich, dass die Stadt mit ihrer selbst auferlegten Geheimniskrämerei solchen Gerüchten auch noch Vorschub leistet. Grundlose Geheimhaltung ist eben keineswegs im Interesse seriöser Geschäftspartner. Der jetzige Eigentümer der Grundstücke Hauptstraße 8 und 2 wird einer Veröffentlichung der Vertragsdaten ganz bestimmt nicht widersprechen und es ist endlich an der Zeit, dass die Stadt die vertraglichen Abmachungen offenlegt. Dazu gehört dann auch, dass die Stadt Schwalbach endlich die Initiative ergreift, um dem Eigentümer wieder die Zufahrt zu dem Grundstück Hauptstraße 8 mitsamt den darauf befindlichen Parkplätzen zu ermöglichen. Diese seit Jahrhunderten genutzte Zufahrt – ein mit dem Nachbarn gemeinsames Wegegrundstück - wird zur Zeit von eben diesem Nachbarn durch einen Felsbrocken blockiert und für Fahrzeuge unpassierbar gemacht.