Staatsgerichtshof bestätigt KFA - Stellungnahme unseres Ortsverbands

18.01.19 – von Arnold Bernhardt –

Die Schwalbacher Grünen begrüßen es ausdrücklich, dass mit dem Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit der im Kommunalen Finanzgleich (KFA) vorgesehenen Solidaritätsumlage nun Klarheit geschaffen ist. Sie erhoffen sich damit auch ein Ende der in Schwalbach bereits im Vorfeld der letzten Kommunalwahl schon hysterisch aufgeladenen Debatte. Auch nach Einführung der Solidaritätsumlage hat Schwalbach als finanzstarke Kommune immer noch für jeden Einwohner doppelt so viel Geld zur Verfügung wie eine durchschnittliche hessische Gemeinde. Doppelt so viel Geld, um in Kindertagesstätten, Jugendarbeit oder in Seniorenbetreuung zu investieren oder –gemessen am hessischen Durchschnitt – auf kommunale Steueranteile zu verzichten.

Der kommunale Finanzausgleich schafft die Grundlage dafür, dass Eschborn jährlich über 38 Millionen Euro und die Stadt Schwalbach etwas mehr als 3 Millionen Euro in ein Sondervermögen abgeben, damit auch in ärmeren Kommunen zum Beispiel zeitgemäße Betreuungsangebote möglich sind. Eine übergroße Mehrheit der Städte und Gemeinden und die kommunalen Spitzenverbände begrüßen ausdrücklich einen solchen horizontalen Ausgleich. Zuletzt war der Abstand zwischen den finanzstarken und den finanzschwachen Gemeinden immer größer geworden. Die Solidaritätsumlage ist deshalb eine insgesamt sehr maßvolle Korrektur, sie ist auch ein Stück weit ein sozialer Ausgleich zwischen ärmeren und wohlhabenderen Gemeinden. Dies gilt umso mehr, als nun zu einem erheblichen Anteil aus diesen Mitteln auch in Schwalbach die Gebührenbefreiung für Kindertagesstätten finanziert wird und künftig Anreize für sozialen Wohnungsbau geschaffen werden sollen. Nicht zuletzt ist die Solidaritätsumlage auch als Absicherung gegen dramatische Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen zu sehen, die nicht vorhersehbar sind, weil sie weitgehend von dem wirtschaftlichen Erfolg einzelner Unternehmen abhängen. In den schwierigen Jahren unmittelbar nach der Jahrtausendwende wäre Schwalbach wohl nicht Nettozahler sondern Nettoempfänger gewesen.

Dieser insgesamt positiven Bewertung steht nicht entgegen, dass der Kommunale Finanzausgleich selbstverständlich noch verbessert werden kann, dass Bewertungsfaktoren auch anders gewichtet werden könnten. Eine sachliche Debatte hierüber wird umso leichter zu führen sein, wenn insbesondere die finanzstarken Städte und Gemeinden endlich von ihrer Grundsatzkritik abrücken. Der Kommunale Finanzausgleich ist das Bemühen um ein Stück Steuergerechtigkeit. Die Beteiligten haben allen Grund, daran mitzuarbeiten.

Arnold Bernhardt,
Stadtverordneter

Download: PM des Staatsgerichtshofs

Urteil im Original