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06.03.18 –
Entschieden ist die Sache damit noch nicht. Jetzt liegt der Ball wieder im Spielfeld des Parlaments und es ist eine Frage der demokratischen Kultur, wie damit umgegangen wird. Es gibt jedenfalls gute Gründe, sorgfältig abzuwägen und das deutliche Votum der Schwalbacher nicht einfach zu übergehen.
Demnächst wird es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geben – das war lange überfällig und es ist das richtige Signal an Kreise und Städte, die nun die Voraussetzungen dafür schaffen müssen, dass dieser Rechtsanspruch auch eingelöst werden kann. Für Schwalbach heißt das: Wir brauchen weitere Betreuungsplätze und dies könnte dazu führen, dass vielleicht schon im nächsten Jahr noch mehr Wohnungen für zusätzliche Betreuungsaußenstellen zweckentfremdet werden müssten. Ein weiteres normales Wohnhaus am Schulgelände -statt eines Schulkinderhauses- würde also den Wohnungssuchenden gar nicht helfen, würde aber die Schule schon auf mittlere Sicht in Bedrängnis bringen. Dort herrscht heute schon Raumnot und die Schule braucht noch sehr viel mehr Platz, wenn sie einen reibungslosen Übergang zur Ganztagsschule schaffen soll.
Es spricht also alles dafür, das letzte Reservegrundstück am Schulgelände nicht vorschnell mit einem Wohnhaus zu bebauen, sondern für die Schulkinderbetreuung zur Verfügung zu stellen. Darüber lässt sich mit dem Main-Taunus-Kreis als Schulträger auch leicht Einvernehmen erzielen. Und das wäre allemal besser, als nun schon monatelang ohne Ergebnis nur über weitere Notlösungen – etwa ein zusätzliches Gebäude auf dem Schulhof- zu verhandeln.