BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schwalbach am Taunus

E.ON und Süwag sollten nach Gerichtsurteil allen Kundinnen und Kunden entgegenkommen

Magistrat soll mit Versorgern Lösung im Fernwärmekonflikt verhandeln

03.11.26 – von Thomas Nordmeyer –

Die Fernwärmepreise in Schwalbach waren besonders in den Jahren 2021 und 2022 abnorm gestiegen, waren für viele Fernwärmekunden unbezahlbar geworden. Grund dafür war eine von E.ON und später Süwag angewendete unfaire Preisänderungsklausel, die die Preise für die Kunden deutlich stärker hatte ansteigen lassen, als es gerechtfertigt war. Die dagegen von der Verbraucherzentrale angestrengte Musterfeststellungsklage war schließlich erfolgreich: Das zuständige Oberlandesgericht Hamm stellt im Oktober fest: Die Preisänderungsklausel ist rechtswidrig, alle darauf beruhenden Preisänderungen sind unwirksam. Es gilt deshalb immer noch der im Jahr 2020  berechnete Arbeitspreis.

Die Rechtsfolgen sind dramatisch und haben zu einer kaum zu überschauenden Gemengelage geführt: E.ON macht nämlich inzwischen die in den Jahren 2021 und 2022 auf das vierfache gestiegenen „Mondpreise“ mit Mahnbescheid gerichtlich geltend, weil aus Sicht des Versorgungsunternehmens Verjährung droht. Dem gegenüber steht der Anspruch der Mehrzahl der Fernwärmekunden auf Rückzahlung zu viel gezahlter Wärmekosten, in vielen Fällen mehrere Tausend Euro. Was die Sache besonders vertrackt macht: Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ist noch nicht rechtskräftig und nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können Rückzahlungsansprüche der Kunden aus unwirksamen Preisänderungsklauseln auch noch nach Ablauf der Verjährungsfrist geltend gemacht werden.

Wer Zahlungen an E.ON und Süwag nur unter Vorbehalt geleistet und sich der Sammelklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatte, ist auf der sicheren Seite.  Dies trifft aber trotz intensiver Werbung der Interessengemeinschaft Fernwärme wohl nur auf mehrere hundert der Schwalbacher Fernwärmekunden zu. Deshalb ist an dieser Stelle nun der Magistrat gefragt. Er muss jetzt tätig werden und sich um eine „friedensstiftende“ Lösung auch für die große Zahl der Fernwärmekunden bemühen soll, die sich der Sammelklage nicht angeschlossen hatten. Um die Verjährung zu verhindern, müssten nun beide Seiten wechselseitig ihre jeweiligen Forderungen einklagen. Um diese Flut von teuren Gerichtsverfahren zu vermeiden, sollte der Magistrat einen beiderseitigen Verjährungsverzicht aushandeln.

Auf jeden Fall sollte das laufende Jahr 2026 und das Jahr 2027 auf der Grundlage, für die beide noch der alte Vertrag gilt, nach einer rechtskonformen Preisänderungsklausel abgerechnet werden. Eine solche Anpassung sollte dem Magistrat jetzt mit der Süwag verhandeln. Es wäre auch im Sinne des Energieversorgers, den Kunden lieber freiwillig die ihnen zustehende Entschädigungszahlungen für überhöhte Fernwärmeabrechnungen zuzugestehen, als weitere Rechtsstreite zu riskieren.

Ein Entgegenkommen wäre eine gute Gelegenheit für die Süwag, Vertrauen bei den Schwalbacherinnen und Schwalbachern zurückzugewinnen. Das wird sie spätestens brauchen, wenn sie das Wärmenetz ausbauen und neue Kundinnen und Kunden gewinnen will.

Thomas Nordmeyer: Eine Flut von teuren und langwierigen Gerichtsverfahren kann niemand wollen. Das Oberlandesgericht hat ein deutliches Zeichen gesetzt. E.ON und Süwag sind gefordert, sich auf eine konstruktive Lösung einzulassen. Der Magistrat muss jetzt im Interesse der Fernwärmekunden die Initiative ergreifen.

Antrag „Rechtskonforme Fernwärmepreise und Prüfung von Rückerstattungsansprüchen für Schwalbacher Fernwärmekunden“