Konzept für den Westring 2a: Kompromiss greifbar - Die Betroffenen müssen einbezogen werden

Es ist im Interesse aller, dass am Westring 2a etwas Vernünftiges entsteht, schließlich liegt das Grundstück an herausragender Stelle der Limesstadt und beherbergt eines der letzten Gebäude für die Nahversorgung des Viertels. Vor diesem Hintergrund hat das Parlament den Magistrat am 10.9.2009 einstimmig beauftragt, ein städtebauliches Konzept für dieses Grundstück zu entwerfen

22.11.12 –

Es ist im Interesse aller, dass am Westring 2a etwas Vernünftiges entsteht, schließlich liegt das Grundstück an herausragender Stelle der Limesstadt und beherbergt eines der letzten Gebäude für die Nahversorgung des Viertels. Vor diesem Hintergrund hat das Parlament den Magistrat am 10.9.2009 einstimmig beauftragt, ein städtebauliches Konzept für dieses Grundstück zu entwerfen

(Beschluss 16/A 0089 siehe Anhang). Das Konzept sollte in Absprache mit dem Eigentümer und unter öffentlicher Beteiligung der Nachbarn entstehen, so der Auftrag. Dieser sieht auch die Vorstellung mehrerer Lösungsansätze vor. Jetzt, nach langen drei Jahren, liegt uns ein Entwurf vor, mit dem weder Eigentümer noch  Nachbarn einverstanden sind. Keine der beiden Seiten wurde in die Planung in der Weise eingebunden, wie es der Beschluss von 2009 vorsah.
Das Stadtparlament kann diesen Entwurf daher noch nicht beschließen, es sollte ihn aber auch nicht in Bausch und Bogen ablehnen. Es geht doch darum, dass an dieser prominenten Stelle in der oberen Limesstadt endlich wieder normale Verhältnisse herrschen, dass das Objekt  adäquat saniert und aufgewertet wird. Wer sich an die desolaten Verhältnisse erinnert, die vor Jahren dort herrschten, der kann sich hier leider für die Zukunft auch noch Schlimmeres vorstellen. Dies zu verhindern und zum Besseren zu wenden, war die Intention des nun schon mehrere Jahre alten Stadtverordnetenauftrags und es gilt auch heute mehr denn je. Die Dinge einfach weiter treiben zu lassen, hieße, dem Eigentümer damit auch völlig freie Hand zu lassen bei der Ausnutzung seiner ja längst bestehenden Baugenehmigung. Im Interesse nicht nur der unmittelbaren Nachbarn liegt es aber, Einfluss zu nehmen auf die weitere Nutzung des Objekts und dies geht weit über die Frage von bloßen Ausnutzungsziffern hinaus.  
Der Magistrat muss also – so nun die Vorgabe des Bauausschusses vom 21.11.2012 - das versäumte nachholen und den Entwurf mit den Vorstellungen von Nachbarn und Eigentümer ergänzen, soweit das möglich ist. Dazu sind in jedem Fall gemeinsame Gespräche notwendig. Natürlich hoffen wir, dass hier ein Konsens erreicht wird. Wenn das aber nicht gelingt, muss die Verwaltung zumindest klar und nachvollziehbar herausarbeiten, wo die Differenzen liegen. Dann kann das Stadtparlament entscheiden. Ein konsensfähiges Konzept ist durchaus greifbar. Die Nachbarn sind Gesprächsbereit und der Eigentümer willig, Kompromisse einzugehen. Gemeinsam mit der Architektin müssen nun, die vorhandenen Spielräume genutzt werden. 

Thomas Nordmeyer
Stadtverordneter

Anhang:
  Beschluss 16/A 0089 (link is external) der Stadtverordnetenversammlung vom 10.9.2009
  Aktuelle Magistratsvorlage 17/M 0068