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29.03.15 –
Demnächst sollen keine wichtigen Veranstaltungen der Stadt während des Ramadan stattfinden dürfen – jedenfalls dann, wenn der Vorschlag des Ausländerbeirates angenommen wird, über den demnächst im Stadtparlament abgestimmt werden soll. Folgenden Text hat der Ausländerbeirat am 25.3.2015 verabschiedet:
„Berücksichtigung muslimischer Feiertage, insbesondere der Fastenzeit Ramadan, bei der Planung städtischer Veranstaltungen und von Veranstaltungen der Kulturkreis GmbH“
Ramadan, die vierwöchige Fastenzeit für strenggläubige Muslime dauert in diesem Jahr von Mitte Juni bis Mitte Juli. Betroffen wären dann vor allem die beliebten Open-Air Musikveranstaltungen auf dem unteren Marktplatz, bekannt unter dem Begriff Sommertreff, in anderen Jahren könnte es das Altstadtfest sein, das Fest der Vereine oder der Weihnachtsmarkt, weil die muslimische Fastenzeit zu im Voraus festgelegten aber im Jahresverlauf wechselnden Zeiten stattfindet.
Für die große Mehrheit der Muslime ist die bisherige Terminierung völlig unproblematisch und sie sind sich darin wohl mit den katholischen Christen einig: Fastenzeiten sind eine bewusste und sehr persönliche Entscheidung, die keiner städtischen Reglementierung bedarf. Auch im Schwalbacher Mikrokosmos ist dies unmittelbar nachzuvollziehen: Nur der in Glaubensdingen besonders strenge Marokkanische Kulturverein wünscht sich eine Auszeit auch für wichtige städtische Veranstaltungen (*) und der liberalere Türkische Kulturverein sieht überhaupt keinen Bedarf für einen solchen Beschluss. Der nun offizielle Vorschlag war dementsprechend in der letzten Sitzung des Ausländerbeirats um¬stritten. Wirksam würde ein Veranstaltungsverbot für städtische Veranstaltungen während des Ramadan erst nach einem entsprechenden Beschluss des Stadtparlaments.
Die Grünen plädieren dafür, den problematischen Ansatz eines städtisch verordneten Ramadan in Schwalbach nicht weiter zu verfolgen, weil dadurch Ressentiments eher geschürt als abgebaut werden. Barbara Blaschek-Bernhardt: Auch in unserer modernen Gesellschaft sollen die Religionen einen festen Platz haben. Es darf aber nicht dazu kommen, dass nun eine besonders rigorose Auffassung zum allgemeinen Maßstab erhoben wird. Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit müssen das Schwalbacher Markenzeichen bleiben. Für ein von oben verordnetes Veranstaltungsverbot ist hier kein Platz.
(*) Der Marokkanische Kulturverein hat sich mittlerweile ebenfalls von dem Vorschlag des Ausländerbeirats distanziert und sieht keine Probleme städtische Feiern in der Zeit des Ramadan stattfinden zu lassen (11.6.2015)