Grüne wollen Wahlfreiheit bei den Tarifen

Fernwärmeverträge: Für eine überhastete Entscheidung gibt es keinen vernünftigen Grund Die Nassauische Heimstätte will das Heizwerkgrundstück seit langem an die Stadt verkaufen, im Stadtparlament hatte es aber in der gerade zu Ende gehenden Legislaturperiode lange Zeit keine Mehrheit dafür gegeben und deshalb ziehen sich die Verhandlungen um neue Fernwärmeverträge nun schon eine ganze Weile hin. Das alte Erbbaurecht für die Favorit (heute e.on) ist erloschen und deshalb gibt es keinen Grund, einen schwierigen Sachverhalt nun unter Zeitdruck in einem Eilverfahren zu entscheiden. Gerade die Gespräche um künftige Tarife müssen ernsthaft und seriös geführt werden. Es geht um gerechte Verbraucherpreise und darum, dass die derzeitige ganz unübliche Tarifstruktur mit starren Grundpreisen diejenigen besonders belastet, die sich um geringen Energieverbrauch bemühen.   

17.02.21 – von Barbara Blaschek-Bernhardt –

Die Nassauische Heimstätte will das Heizwerkgrundstück seit langem an die Stadt verkaufen, im Stadtparlament hatte es aber in der gerade zu Ende gehenden Legislaturperiode lange Zeit keine Mehrheit dafür gegeben und deshalb ziehen sich die Verhandlungen um neue Fernwärmeverträge nun schon eine ganze Weile hin.

Das alte Erbbaurecht für die Favorit (heute e.on) ist erloschen und deshalb gibt es keinen Grund, einen schwierigen Sachverhalt nun unter Zeitdruck in einem Eilverfahren zu entscheiden. Gerade die Gespräche um künftige Tarife müssen ernsthaft und seriös geführt werden. Es geht um gerechte Verbraucherpreise und darum, dass die derzeitige ganz unübliche Tarifstruktur mit starren Grundpreisen diejenigen besonders belastet, die sich um geringen Energieverbrauch bemühen.    

Dennoch hatte sich der Bürgermeister öffentlich darauf festgelegt, dass unbedingt noch vor der Kommunalwahl ein fertiges Verhandlungsergebnis präsentiert werden müsse, und diese Festlegung hat dann - wie abzusehen war - dazu geführt, dass das schwierige Thema einer gerechten und zukunftssicheren Tarifgestaltung erst gar nicht angepackt wurde.

Der mit heißer Nadel gestrickten Magistratsvorlage war nicht einmal ein Gutachten beigefügt zu der Frage, ob die hier verlangten Fernwärmepreise dem durchschnittlichen Preisniveau anderer Fernwärmeversorgungsunternehmen entsprechen. Trotzdem sollte in einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses darüber beraten werden. Die Grünen hatten das moniert. Daraufhin wurde das Thema von der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung abgesetzt.

Inzwischen liegt das Gutachten vor. Es lässt die für die Fernwärmekunden wesentlichen Punkte explizit offen. Festgestellt wird lediglich, dass für einen ganz bestimmten Abnahmefall, der als typisch unterstellt wird, der in Schwalbach verlangte Fernwärmepreis nur wenig über dem hessischen Durchschnitt liegt. Ob aber die zum Vergleich herangezogenen Fernheizwerke überhaupt vergleichbar sind, darüber enthält das Kurzgutachten keine Angaben und zu der entscheidenden Frage, ob es einfach hinzunehmen ist, dass die Stadt und die gewerblichen Anschlussnehmer ihren Fernwärmebezug günstiger abrechnen dürfen als die privaten Fernwärmekunden nimmt es gar nicht erst Stellung. Die Gutachter raten jedenfalls gleich an zwei Stellen in dem Gutachten ausdrücklich zu „einer genaueren Abstimmung mit dem Wärmenetzbetreiber“. Sie übernehmen keine Gewähr dafür, „dass die Bewertung im Rahmen normativer und gesetzlicher Vorgaben erfolgt“ ist. Sie weisen ausdrücklich darauf hin, dass es dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers (also der Stadt) obliegt, die gesetzlichen Vorgaben der Preis­gestaltung einzuhalten. Sie stellen klar: Mit dem Kurzgutachten ist „keine Bewertung der jeweiligen Preisbestandteile des Wärmepreises nach Ange­messenheit“ erfolgt.

Gute Gründe also, sorgfältig über die künftigen Preise zu beraten, wenn man sich so lange – bis zum Jahr 2028 – festlegt. Die Grünen haben als Verhandlungsziel den Vorschlag der IG Fernwärme übernommen, auch private Fernwärmekunden sollten die Wahl haben, so günstig abrechnen zu dürfen wie die Stadt und gewerbliche Anschlussnehmer.

Und es gibt offenbar Verhandlungsspielraum selbst unter der Prämisse, dass die Stadt einer gerichtlichen Auseinandersetzung um jeden Preis aus dem Weg gehen will. Immerhin hat die e.on sogar einem „Rabatt“ in Höhe von 3,5 Mio. Euro bei einem Heimfall des Erbbaurechts an die Stadt im Jahr 2028 zugestimmt.    

Nun geht es aber schon wieder um die Frage, ob ohne weitere Überlegungen in einer Sondersitzung noch vor der Kommunalwahl die bisherigen Tarife bis zum Jahr 2028 festgeschrieben werden sollen. Dabei kann niemand gewinnen. Der Bürger­meister nicht, denn dann sieht es so aus, als wolle man einer ganz normalen Beratung in den städtischen Gremien mit einer Eilentscheidung zuvorkommen. Die Parteien, die das betreiben, auch nicht. Sie würden damit demonstrieren, dass ihnen sogar in dieser wichtigen Frage nichts liegt an einer gut begründeten gemeinsamen Entscheidung.

Die Grünen können den Verträgen in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Es geht um gerechte Verbraucherpreise und darum, dass sich Energiesparen auch lohnen muss. Den Verträ­gen blindlings zuzustimmen, wäre ein Schlag ins Gesicht der kleinen Fernwärme­kunden und all derer, die sich ernsthaft um Klimaschutz bemühen.