Granitplatten aus dem Taunusbad warten jetzt auf ihren neuen Einsatz

Ende gut alles gut Granitplatten aus dem Taunusbad warten jetzt auf ihren neuen Einsatz Eine beträchtliche Menge der alten schon geschichtsträchtigen Granitplatten aus dem Taunus­bad konnte vor dem Abriss in letzter Minute gerettet und sichergestellt werden; sie warten jetzt auf ihren neuen Einsatz am besten natürlich im Naturbad, aber vielleicht auch an anderer Stelle in Schwalbach. Natursteinplatten statt Waschbeton sind ja allemal eine gute und in diesem Fall auch kostensparende Alternative.

12.03.12 –

Ende gut alles gut

Granitplatten aus dem Taunusbad warten jetzt auf ihren neuen Einsatz

Eine beträchtliche Menge der alten schon geschichtsträchtigen Granitplatten aus dem Taunus­bad konnte vor dem Abriss in letzter Minute gerettet und sichergestellt werden; sie warten jetzt auf ihren neuen Einsatz am besten natürlich im Naturbad, aber vielleicht auch an anderer Stelle in Schwalbach. Natursteinplatten statt Waschbeton sind ja allemal eine gute und in diesem Fall auch kostensparende Alternative.

Ein Teil der Platten war zunächst in privater Initiative durch den Stadtverordneten Nordmeyer abmontiert und für die Weiterverwendung durch die Stadt aufbewahrt worden. Das gute Bei­spiel hatte aber auch die städtischen Verantwortlichen überzeugt und sie hatten dann schon im Wettlauf mit dem Abrissbagger weitere Teile der früheren Wandverkleidung des alten Bades sichergestellt.

Irritationen waren dadurch entstanden, dass wohl nicht ganz zufällig durch die politische Konkurrenz in diesem Zusammenhang Straftaten unterstellt und sogar mit lautem Geschrei behauptet wurden. Diese von vornherein abwegigen Unterstellungen haben sich nach recht­licher Überprüfung nun als völlig haltlos herausgestellt. Die in Absprache mit dem Abriss­unternehmen erfolgte Rettungsaktion war rechtlich nicht zu beanstanden und sie war überdies sogar der Stadt unmittelbar mitgeteilt worden. Die Stadt hat inzwischen das Übernahme­angebot für die sichergestellten Platten angenommen.

Eine kurze Betrachtung der rechtlichen Situation ist dennoch sinnvoll, weil ganz generell immer wieder einmal das Zugangsrecht zu städtischen Einrichtungen eine Rolle spielt; die zeitweilige Überlassung des Hausrechts an Dritte ist ein überaus geläufiger Vorgang. Wer einen städtischen Sportplatz besucht, sollte dies nur mit Zustimmung des Platzwarts tun, ein Kindergartenbesuch durch Dritte bedarf der Zustimmung der dort tätigen Erzieher und der Zugang zu dem im Februar noch vorhandenen Taunusbadgebäude setzte die  Zustimmung des Abbruchunternehmers voraus. Der hatte hier nämlich die Schlüssel, das Hausrecht und das Verwertungsrecht an den Gebäudebestandteilen. Seine Zustimmung lag vor, er war anwesend, alles war völlig korrekt.

Insgesamt ein erfreuliches Resumee zu einer Aktion, die auch in rechtlicher Hinsicht jeder Überprüfung standhält, so das Kurzgutachten der renommierten  Frankfurter Anwaltskanzlei Fischer, Euler und von Plottnitz.

Die Rettungsaktion hat inzwischen Nachahmer gefunden. Der SPD- Abgeordnete Nickel will in den Kellern des Schwimmbadgebäudes den Grundstein des Gebäudes lokalisieren, wie im letzten Bauausschuss zu erfahren war. Auch dies wird sicher in Abstimmung mit dem Ab­bruch­unter­nehmen geschehen und die Grünen wünschen dazu viel Erfolg.   

 Barbara Blaschek

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