Gewerbebau am Europaring ohne Rücksicht auf Anwohner:innen und Natur

Bebauungsplan und Landesgesetz ignoriert

13.05.24 – von Thomas Nordmeyer –

Die Lagerhalle, die seit Anfang des Jahres im Bau am Eingang zum Wohngebiet “Europaring” im Bau war, ist inzwischen fertiggestellt. Der graue, zweistöckige Zweckbau steht genau gegenüber den Reihenhäusern und man kann nun das ganze Ausmaß des Eingriffs ermessen: Gebaut wurde bis fast an den Straßenrand, an beiden Enden des Gebäudes finden sich gepflasterte Parkplätze. Die Lücke zwischen Lagerhalle und Straße wurde geschottert und mit invasiven Pflanzen, wie Kirschlorbeer und Rhododendron, bepflanzt. Zwischen dem angrenzenden Wohnhaus und der Lagerhalle sind etwa 100 Quadratmeter komplett mit Schotter versiegelt.

Für die Lagerhalle gilt der Bebauungsplan 26 “In der Sulzbacher Eck”, in dessen Geltungsbereich auch das Grundstück von Procter & Gamble fällt. Der B-Plan sieht vor, dass “Betriebe, die die Nachbarschaft gefährden, benachteiligen oder belasten”, nicht zulässig sind. Da das Gebäude für drei Installationsfirmen vorgesehen ist, muss jedoch mit erheblichem Verkehr von Transportern und PKW ausgegangen werden, was für die Nachbar:innen eine erhebliche Beeinträchtigung sein wird. Ebenso muss man damit rechnen, dass die zukünftig im Wohngebiet parkenden Fahrzeuge den sowieso hohen Parkdruck im Wohngebiet weiter erhöhen werden. Zudem sieht der B-Plan einen zwei Meter breiten Grünstreifen zwischen Gebäude und Straße vor - aus gutem Grund, die Begrünung hat erheblichen Einfluss auf das lokale Mikroklima. Auch die vollständige Versiegelung der Parkflächen, die nach B-Plan “mit Rasengittersteinen oder Rasenpflaster anzulegen” sind, werden zu einer Verschlechterung des Mikroklimas im Wohnumfeld beitragen.

“Dass wesentliche ökologische Standards und Gesetze eingehalten werden, sollte man mindestens erwarten dürfen”, so Thomas Nordmeyer für seine Fraktion. Die Schotterung von Freiflächen ist seit einem Jahr in Hessen verboten und die Anpflanzung des invasiven Kirschlorbeers ist weder im B-Plan vorgesehen noch sinnvoll, da er sich unkontrolliert ausbreitet und heimische Arten verdrängt. 

Vor allem  kritisiert Nordmeyer, dass der Magistrat massive Abweichungen vom B-Plan ohne jede Rücksprache mit den Anwohner:innen zugelassen hat. Die seien nun zu Recht aufgebracht. “Wie gut man wohnt, hängt auch davon ab, wie der/die Nachbar:in baut. Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass B-Pläne eingehalten werden. Die Beliebigkeit, die der Magistrat hier an den Tag legt, muss endlich aufhören.”

Thomas Nordmeyer
Stadtverordneter

[1] Bebauungsplan 26 - “In der Sulzbacher Eck”
https://www.schwalbach.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=431&id=349415

[2] Hessisches Naturschutzgesetz vom 25. Mai 2023
https://umwelt.hessen.de/naturschutz-und-artenvielfalt/hessisches-naturschutzgesetz