Gemeinsam besser, besser gemeinsam

Ortskerne und Innenstädte wiederbeleben Während des Lockdowns wirken unsere Ortskerne wie Geisterstädte. Wenn wir nicht aktiv gegensteuern, wird mancher Laden, Kulturbetrieb, Verein oder manches Unternehmen auch nach dem Lockdown nicht wieder aufmachen. Der Staat kann nicht jeden retten und mancher Wandel wird durch die Pandemie lediglich beschleunigt, doch es ist eine staatliche Aufgabe, den öffentlichen Raum, kulturelle und wirtschaftliche Orte zu erhalten, sie wiederzubeleben.

12.01.21 – von Bundesvorstand –

 

Der Einzelhandel baut in der Pandemie unter Hochdruck seine eigenen Online-Angebote aus, um nicht
dauerhaft vor Amazon und Co in die Knie zu gehen, die während dieser Pandemie ihren Gewinn
gegenüber dem Vorjahr verdreifachen konnten. Zu einem fairen Wettbewerb gehört deshalb auch endlich eine gerechte Besteuerung der großen Digitalkonzerne. Es ist unsere eigene Verantwortung
als Konsument*innen, zuerst auf der Website unseres lokalen Einzelhandels zu schauen und dort zu
bestellen. Es ist Aufgabe der Politik, den Einzelhandel dabei zu unterstützen, die Herausforderungen
der Pandemie zu bestehen. Dazu gehört, den Aufbau unabhängiger digitaler Plattformen zu fördern.
Ein konkretes Problem in der Pandemie sind Gewerbemieten. Kleineren Gewerben, Sozial- und
Kulturprojekten, Clubs und Handwerksbetrieben kann über das Gewerbemietrecht und über das
Baurecht konkret geholfen werden. Auch für Gewerbetreibende braucht es eine Begrenzung von
Mieterhöhungen, eine Mietpreisbremse bei Neuvermietung und einen wirksamen Kündigungsschutz.
Eine vertragliche Neuanpassung der Miethöhe muss angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen
dieser außergewöhnlichen Krise rechtssicher möglich gemacht werden.
Damit Kommunen gezielt Immobilien ankaufen und aus ungenutzten Flächen und Leerstand frische
Ideen entstehen können, wollen wir einen neuen Städtebau-Notfallfonds mit einem Volumen von
einer halben Milliarde Euro ins Leben rufen.

Selbstständige unterstützen


Die Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Pandemie gehen an der Lebensrealität der
meisten Solo-Selbstständigen vorbei. Das muss sich dringend ändern. Es geht um Betreiber*innen von
Läden und Cafés, die unsere Innenstädte vielfältig machen, Gründer*innen, die wirtschaftlich für neue
Ideen und Innovationen sorgen, Kunst- und Kulturschaffende. Die Überbrückungshilfen müssen daher
umgehend entbürokratisiert werden. Solo-Selbständige und Kulturschaffende müssen gleichberechtigt
mit anderen Wirtschaftsverbänden bei der Ausgestaltung und Nachbesserung von Hilfsprogrammen
einbezogen werden. Ein Unternehmer*innenlohn von 1180 Euro beispielsweise würde verhindern, dass
vielerorts die Altersrücklage aufgelöst oder Ausgaben für die Generierung neuer Aufträge eingestellt
werden müssen.

Auszug aus dem Beschluss des Bundesvorstandes
Berlin, 11. Januar 2021