02.10.25 –
Nach den Vorstellungen des Magistrats sollen der von der Süwag vorgeschlagene Kooperationsvertrag und der Erbpachtsvertrag, die beide ab 1.1.2028 gelten sollen, nur den Mandatsträgern vorliegen. Die Öffentlichkeit soll ausgeschlossen bleiben, den Stadtverordneten soll es in den öffentlichen Sitzungen untersagt sein, aus dem Vertragsentwurf der Süwag zu zitieren.
"Wir halten diese Geheimhaltung für falsch und für rechtlich nicht zulässig”, so Thomas Nordmeyer für seine Fraktion. Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) legt fest, dass Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung öffentlich gefasst werden. “Wenn die Sitzung öffentlich ist, die Verträge aber geheim bleiben, können die Bürger:innen keine informierte Bewertung vornehmen. Das widerspricht dem Sinn und Zweck des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 52 Absatz 1 HGO. Eine öffentliche Sitzung ohne Kenntnis der Beschlussgrundlagen ist eine Scheinöffentlichkeit.”, so Nordmeyer weiter.
Die Grünen haben die Veröffentlichung der Unterlagen jetzt formal beantragt. Absätze im Kooperationsvertrag, die als geistiges Eigentum der Süwag einzuordnen sind, können laut Antrag vor der Veröffentlichung geschwärzt werden. Nordmeyer: “Wir rechnen hier mit wenigen Schwärzungen”. Für die Geheimhaltung des geänderten Erbpachtvertrages für das Kraftwerksgrundstück sehen die Grünen gar keinen Anlass. Der Verweis des Magistrats auf mögliche Eigentumsrechte gehe hier völlig ins Leere.
“Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie sich die Süwag die Zukunft der Schwalbacher Fernwärme vorstellt, welche vertraglichen Verpflichtungen die Stadt eingehen würde - und welche die Süwag eben nicht. Alle Stadtverordneten sollten sich nun der inhaltlichen Diskussion mit den Bürger:innen zu den Vertragsinhalten stellen.”