BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schwalbach am Taunus

Grüne Forderungen für eine Neuvergabe des Fernwärmenetzes

“Die Fernwärmepreise müssen deutlich sinken”

09.09.25 – von Thomas Nordmeyer –

Die Schwalbacher Fernwärmekund:innen ächzen schon seit vielen Jahren unter den hohen Wärmepreisen. Die Betreiber von Esso Favorit über RWE, E.ON und aktuell die E.ON-Tochter Süwag nutzten und nutzen jeweils ihr Monopol, um teilweise das Vielfache des marktüblichen Preises von ihren Kunden zu kassieren und damit Millionengewinne zu erwirtschaften. Die Stadt unterstützt das durch eine Satzung, die die Eigentümer der  Gebäude in der Limesstadt dazu zwingt, sich an das Netz anzuschließen und mindestens die Grundgebühr zu zahlen. Niemand im Anschlussgebiet kommt derzeit da raus.

Aktuell hat die Stadt den Fernwärmebetrieb an die Süwag vergeben. Dieser Vertrag läuft 2027 aus und es muss für den Zeitraum ab 2028 ein neuer Betreiber gesucht werden. Die Süwag erzielt jedes Jahr sichere Gewinne in Höhe von mehreren Millionen Euro und nach EU Recht ist eine  Neuvergabe nur per Ausschreibung möglich. Eine solche Ausschreibung braucht Vorlauf, spätestens im Dezember 2025 müsse, so die Stadt, mit den Vorbereitungen begonnen werden. 

Die Süwag würde eine Ausschreibung gerne verhindern und hat daher dem Magistrat ein Angebot für eine vorzeitige Verlängerung des bestehenden Vertragsverhältnisses gemacht, das nun den Stadtverordneten vorgelegt werden soll.

Die Schwalbacher Grünen begleiten das Thema seit langem kritisch. Ihre Minimalforderungen für eine Neuvergabe haben sie nun öffentlich gemacht:

  • Die Fernwärmepreise müssen deutlich sinken - sie dürfen bei einem Kostenvergleich unter keinen Umständen über den Preisen einer individuellen regenerativen Versorgung durch eine Wärmepumpe liegen
  • Ein verbindlicher Fahrplan zur vollständigen Dekarbonisierung bis 2045 muss Teil des Vertrages sein - Wegen der wieder ansteigenden Gestehungskosten für Gas und der stark ansteigenden CO2-Abgaben darf der Verbrauch von fossilem Gas nicht mehr der bestimmende Faktor sein für den Fernwärmepreis. Die Umstellung auf Wärmeerzeugung durch Wärmepumpen muss zügig erfolgen und verbindlich vereinbart sein
  • Der Anschlusszwang muss wegfallen.
  • Eine Neuvergabe darf nicht über mehr als 10 Jahre erfolgen
  • Die anstehenden Veränderungen (Anbindung RZ, Erweiterung des Netzes, Effizienzsteigerung) müssen verbindlich vereinbart werden.
  • Vertragsverstöße durch den Betreiber müssen im Vertrag mit Sanktionen belegt sein.

“Aus der Analyse anderer Fernwärmenetzen wissen wir, dass ein günstiger und kostendeckender Betrieb unseres Netzes möglich ist.”, so Thomas Nordmeyer für die Grüne Fraktion im Stadtparlament, “Dass die Süwag versucht, ihren Gewinn zu maximieren, ist aus ihrer Sicht verständlich. Aber die Stadt muss dem im Interesse ihrer Bürger:innen etwas entgegen setzen.” Vor allem stören sich die Grünen daran, dass es im Magistrat Bestrebungen gibt, den Vertragsentwurf der Süwag in aller Eile durchs Parlament zu treiben. Es sei vielsagend, dass der Magistratsbericht zum Thema von einer “Sicherung der Fernwärme” spreche, obwohl die Versorgung nicht im Entferntesten gefährdet sei. Auch dass man die völlig abwegige Behauptung der Süwag, das Wärmenetz gehöre dauerhaft ihr, überhaupt in Betracht ziehe, sei völlig unverständlich. Und schließlich sei es bezeichnend, dass wesentliche Unterlagen wie der Konzessionsvertrag trotz mehrfacher Aufforderung nicht veröffentlicht worden sind. “Der Magistrat steht sichtbar an der Seite der Süwag. Zahlen müssen am Ende die Fernwärmekund:innen.” 

“Die Stadtverordneten sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und den Süwag-Vorschlag sorgfältig und kritisch prüfen.”, so Nordmeyer weiter. Es bleibe fraglich, ob eine Neuvergabe ohne Ausschreibung rechtlich überhaupt zulässig wäre. “So oder so: ein neuer Vertrag muss die geforderten Minimalbedingungen erfüllen, damit die Preise für Fernwärmekund:innen zuverlässig günstig bleiben.”