Überhöhte Fernwärmepreise sind für viele Schwalbacher ein Thema

Die Fernwärme-Veranstaltung am Samstag war ein voller Erfolg, mehrere Hundert Schwalbacher beteiligen sich inzwischen an der Interessengemeinschaft und helfen so auch indirekt allen restlichen Fernwärme-Kunden, die weiterhin überhöhte Preise zahlen, da so der Druck auf die RWE wächst! Unser Tipp: Wer der Nachzahlungsforderung 2010 der RWE entgehen möchte, sollte schnellstens der Interessengemeinschaft beitreten.Am Donnerstag werden alle vollständigen Anträge und Dokumente an den Anwalt weitergeleitet, um viel niedrigere monatliche Abschläge für jedes Mitglied individuell zu berechnen, so verwandelt sich (praktisch) jede Nachzahlung in ein Guthaben: Mitglieder sparen sofort und dauerhaft, im Schnitt 40 % der Heizkosten!

16.08.11 –

Die Fernwärme-Veranstaltung am Samstag war ein voller Erfolg, mehrere Hundert Schwalbacher beteiligen sich inzwischen an der Interessengemeinschaft und helfen so auch indirekt allen restlichen Fernwärme-Kunden, die weiterhin überhöhte Preise zahlen, da so der Druck auf die RWE wächst!

Unser Tipp: Wer der Nachzahlungsforderung 2010 der RWE entgehen möchte, sollte schnellstens der Interessengemeinschaft beitreten.
Am Donnerstag werden alle vollständigen Anträge und Dokumente an den Anwalt weitergeleitet, um viel niedrigere monatliche Abschläge für jedes Mitglied individuell zu berechnen, so verwandelt sich (praktisch) jede Nachzahlung in ein Guthaben: Mitglieder sparen sofort und dauerhaft, im Schnitt 40 % der Heizkosten!

Mitglied zu werden ist ganz einfach:

  • Vollmacht ausfüllen und unterschrieben einem Ansprechpartner der Interessengemeinschaft übergebenbzw. schicken
  • den einmaligen Beitrag zur Begleichung der Anwaltskosten in Höhe von 30 € in bar oder per Überweisung an Frau Edith Grunz entrichten
  • Ihre Kontaktdaten abgeben, um für interne Benachrichtigungen (z.B. E-Mail-Nachfragen) erreichbar zu sein (erleichtert die ehrenamtliche Arbeit der Helfer sehr)
  • eine Kopie der Jahresrechnung 2010 zur Berechnung des neuen, niedrigeren monatlichen Abschlags abgeben (bitte nur die Seiten 5+6)

Die Jahresrechnung 2009 kann jetzt nur noch geltend gemacht werden, falls Sie unter Vorbehalt gezahlt haben (bitte nur die Seiten 3+4 kopieren).

Bis alle Dokumente vollständig vorliegen, können Sie Widerspruch gegen die Fernwärme-Jahresrechnung einlegen (ausgefüllt an RWE schicken), um etwas Zeit zu gewinnen, falls es eilig sein sollte.
Wir empfehlen, für Zahlungen an RWE einen Dauerauftrag mit dem berechneten Abschlagspreis einzurichten, statt eine Einzugsermächtigung zu erteilen (ggf. sollten Sie diese widerrufen).

Kategorie

Fernwärme