Sondersitzung des Parlaments zu den Millionenverlusten durch nicht gesicherte Geldanlagen

16.03.21 –

Schwalbach am Taunus gehört bundesweit zu den Städten, die von dem Debakel um ungesicherte Geldanlagen bei der Greensill Bank am stärksten betroffen sind. Es geht um 19 Millionen Euro städtische Festgeldanlagen, die wohl zum größten Teil verloren sind. Auf jede(n) Einwohner(in) entfällt auch bei vorsichtiger Einschätzung ein möglicher Schadensbetrag von über 1.200,- Euro. Mit 19 Mio. Euro hätte man gleich vier neue Kindergärten bauen können oder eine beachtliche Zahl neuer Sozialwohnungen.

Was den Schadensfall in Schwalbach heraushebt aus einer Reihe anderer Fälle, ist die mittlerweile als gesichert geltende Feststellung, dass hier die gesetzlich vorgeschriebene parlamentarische Zustimmung zu einer entsprechenden „Anlagerichtlinie“ gar nicht erst eingeholt worden ist. Dem zufolge geht es beispielsweise in Eschborn nun nur um die Frage, ob der Eschborner Bürgermeister den entsprechenden Parlamentsbeschluss richtig interpretiert und angewandt hatte. In Schwalbach hatte Bürgermeister Alexander Immisch keinen Parlamentsbeschluss eingeholt. Er hatte gleich nach seinem Amtsantritt eigenmächtig über einen fundamentalen Wechsel der Anlagestrategie entschieden und städtische Gelder in großem Umfang ungesichert bei der Greensill Bank angelegt, die zu einem australischen Finanzkonglomerat gehört.

Der Handlungsrahmen für einen Bürgermeister ist durch die Hessische Gemeindeordnung und die städtische Hauptsatzung streng reglementiert. In Schwalbach kann der Magistrat etwa über einen Grundstückskauf – also eine wesentlich sicherere Investition als die Anlage von Festgeld bei einem nicht gesicherten Geldinstitut – nur bis zu einem Betrag von 5.000,- Euro ohne Parlamentsermächtigung entscheiden.

Weil der Bürgermeister ohne entsprechende Befugnis über insgesamt wohl mindestens 19 Millionen Euro verfügt hatte, wird man im weiteren Verfahren auch die persönliche Verantwortung im Auge behalten müssen. Zunächst aber muss es um rasche Aufklärung und Schadensbegrenzung gehen. Auf Antrag von Abgeordneten der Grünen und der FDP wird es deshalb wohl noch in den nächsten Tagen zu einer Sondersitzung des Stadtparlaments kommen.

Da muss dann nach den parlamentarischen Spielregeln der Handlungsspielraum des Bürgermeisters insbesondere bei Festgeldanlagen ausdrücklich eingegrenzt werden, die finanzielle Situation der Stadt nach den Millionenverlusten muss dargestellt und bewertet werden. Und natürlich muss es einen Akteneinsichtsausschuss geben, der die Einzelheiten dieses Vorgangs weiter aufklärt.