Mit Willkürentscheidungen ins Schwalbacher Rathaus? - Glatter Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Schwalbacher Parlaments

Seit Jahrzehnten regelt eine im Prinzip unveränderte Geschäftsordnung das Miteinander der Parteien im Schwalbacher Parlament. Diese Geschäftsordnung bestimmt darüber, wie das Gestaltungsrecht der Parlamentsmehrheit und das Recht der Opposition, mit ihrer Auffassung zu Wort zu kommen, in Einklang gebracht wird ...

13.12.21 –

Seit Jahrzehnten regelt eine im Prinzip unveränderte Geschäftsordnung das Miteinander der Parteien im Schwalbacher Parlament. Diese Geschäftsordnung bestimmt darüber, wie das Gestaltungsrecht der Parlamentsmehrheit und das Recht der Opposition, mit ihrer Auffassung zu Wort zu kommen, in Einklang gebracht wird und die Schwalbacher hatten offenbar einen guten Weg gefunden, die widerstreitenden Interessen auszugleichen. Die Parlamentsdebatten waren immer von dem Willen getragen, in einer fairen Auseinandersetzung mit den politischen Kontrahenten um den für unsere Stadt besten Weg zu ringen.  

Nun hat sich die mit großer Mehrheit regierende Große Koalition ausgerechnet bei der Schaffung einer zusätzlichen hauptamtlichen Stelle für einen Stadtrat der CDU und einer weiteren Stelle für einen ehrenamtlichen Stadtrat der SPD in eklatanter Weise über die Geschäftsordnung des Parlaments hinweggesetzt. Es sieht so aus, als sollten in Schwalbach zukünftig Willkürentscheidungen der Mehrheit an die Stelle einer ausgewogenen Machtbalance treten.

Die Geschäftsordnung ist nämlich eindeutig: Vorlagen des Magistrats haben Vorrang, aber die Anträge der Parteien sollen in der Reihenfolge des Eingangs behandelt werden. Schon bei der Einladung zur letzten Stadtverordnetenversammlung hatte Stadtverordnetenvorsteher Pabst (SPD) diese eindeutige in Jahrzehnten bewährte Regelung missachtet und den Koalitionsantrag zur Schaffung von Stadtratsstellen für die CDU und die SPD vor mehreren zeitlich vorrangigen Anträgen der Opposition eingeordnet. Die Koalitionsfraktionen haben dann in der Sitzung durch bloßen Geschäftsordnungsantrag diese willkürliche Festlegung noch verschärft. Nun sollte der gerade erst eingereichte Koalitionsantrag zur Schaffung von Stadtratsstellen für CDU und SPD datierend vom 1.12. 2021 gleich nach den Magistratsvorlagen behandelt werden. Es war absehbar, dass dann wegen der zeitraubenden Haushaltsdebatte überhaupt keiner der zum Teil schon ein halbes Jahr alten Anträge der Opposition würde behandelt werden können.

So kam es dann auch. Die zusätzlichen Stadtratsposten sind jetzt im Eilverfahren sofort beschlossen worden und nicht erst - wie es regulär hätte geschehen können - in ein paar Wochen in der nächsten Sitzung.

Der neue hauptamtliche Stadtrat muss mit dem Makel leben, dass seine um ein paar Wochen beschleunigte Ernennung nur durch einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Parlaments ermöglicht wurde. Und selten ist eine Ankündigung, dass der neue Stadtrat „Brücken zur Opposition bauen wolle“, schon von vornherein so unglaubwürdig erschienen.