GRÜNE wollen ein Joint Venture für das Heizkraftwerk - Auch wegen der Turbulenzen bei den Gaspreisen

20.06.22 –

Das Schwalbacher Heizkraftwerk wird seine Energie künftig im Wesentlichen aus der kostenlosen Abwärme der am Kronberger Hang angesiedelten Rechenzentren beziehen. Das ist gut und richtig so. Dennoch wird aber nach der bis zum Jahr 2027 vereinbarten Preisänderungsklausel der Fernwärmepreis im Wesentlichen nach den drastisch gestiegenen und möglicherweise weiter steigenden Gaspreisen berechnet. Es wäre also ein schlechter Deal für die Fernwärmekunden. Hinzu kommt noch, dass durch die festgeschriebene Tarifstruktur mit starren Grundpreisen pro Quadratmeter weiterhin ein geringerer Energieverbrauch durch höhere Mischpreise bestraft wird.

Es ist offensichtlich, dass die geltenden Rahmenbedingungen für das Heizkraftwerk unter den Vorzeichen des Klimawandels und der notwendigen Einsparung von fossilen Brennstoffen den gestiegenen und sich wandelnden Anforderungen nicht gerecht werden. Die immer wieder befristet vereinbarten Verträge über einen Zeitraum von zehn oder mehr Jahren stehen technischen Innovationen eher im Weg, können sich ändernde politische Rahmenbedingungen nicht vorhersehen und sie nicht angemessen berücksichtigen.   

Die Grünen erneuern deshalb ihren Vorschlag, dass die Stadt mit dem Heizwerkbetreiber  e.on energy solutions GmbH über ein Gemeinschaftsunternehmen verhandeln soll. Vorbild könnte hier schon die für die Stadtwerke tätige WMT (Wasserversorgung Mai-Taunus GmbH) sein. Gesellschafter sind die Stadt und die SÜWAG und sie betreiben nun schon seit Jahrzehnten konfliktfrei und sehr erfolgreich die Schwalbacher Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung; in jüngerer Zeit sind noch der Betrieb des Naturbades und  der Photovoltaikanlagen hinzugekommen. In einem solchen organisatorischen Rahmen können Investititionen langfristig und nicht nur auf einen jeweiligen Ausschreibungszeitraum bezogen geplant werden. Man ist andererseits nicht darauf angewiesen, in Ausschreibungen vorab langfristige Festlegungen zu treffen, die sich schon nach wenigen Jahren als überholt herausstellen. 

Arnold Bernhardt: „Bei einem Joint Venture mit dem Heizkraftwerksbetreiber kann man Synergien nutzen, zum Beispiel bei der Erstellung der Abrechnungen oder dem Leitungsbau. Die Stadt kann für Transparenz und gerechte Fernwärmepreise sorgen und die Weiterentwicklung des Heizwerkbetriebs jederzeit maßgeblich mitbestimmen; sie   ist nicht auf mühsame Ausschreibungen im Zehn-Jahres-Rhythmus angewiesen. Das Partnerunternehmen bringt dabei seine Expertise ein und trägt damit zum wirtschaftlichen Erfolg bei. Es hat Planungssicherheit, die Investitionen sind langfristig abgesichert und nicht nur jeweils bis zum Ende einer laufenden Vertragsperiode. Es wäre eine für beide Seiten vorteilhafte Sache und das Ende der Querelen um die Fernwärmeversorgung in Schwalbach“.