CDU und GRÜNE: Erwerb des Heizwerkgrundstücks jetzt einfordern Verpflichtungen übernehmen

CDU und GRÜNE: Erwerb des Heizwerkgrundstücks jetzt einfordern Verpflichtungen übernehmenEindeutig für den raschen Erwerb des Heizkraftwerkgrundstücks und die Übernahme der damit verbundenen Verpflichtungen haben sich die Fraktionsvorsitzenden der CDU und der Grünen in der Schwalbacher Stadtverordnetenversammlung, Christian Fischer und Barbara Blaschek-Bernhardt, in einer gemeinsamen Erklärung ausgesprochen.  „Im Interesse der Bürger müssen wir jetzt aktiv handeln und nicht viele Jahre unbeteiligt und ohne Einfluss laufende Gerichtsverfahren abwarten.“

09.06.12 –

CDU und GRÜNE:
Erwerb des Heizwerkgrundstücks jetzt einfordern Verpflichtungen übernehmen

Eindeutig für den raschen Erwerb des Heizkraftwerkgrundstücks und die Übernahme der damit verbundenen Verpflichtungen haben sich die Fraktionsvorsitzenden der CDU und der Grünen in der Schwalbacher Stadtverordnetenversammlung, Christian Fischer und Barbara Blaschek-Bernhardt, in einer gemeinsamen Erklärung ausgesprochen.  „Im Interesse der Bürger müssen wir jetzt aktiv handeln und nicht viele Jahre unbeteiligt und ohne Einfluss laufende Gerichtsverfahren abwarten.“

Mit dem Ende des Erbbaurechts und dem Erlöschen des Vorkaufsrechts für den Heizwerkbetreiber Favorit, heute RWE ED, gibt es nun die Möglichkeit, eine für die Fernwärmekunden unerträgliche Vertragskonstellation neu zu regeln. Grundsätzlich kann die Stadt jetzt das Heizwerkgrundstück erwerben und  wäre damit endlich selbst für die Grundlagenverträge zur Fernwärmeversorgung zuständig. Bisher  war die Nassauische Heimstätte als Grundstückseigentümerin dafür verantwortlich, den Nutzungsvertrag nur dann zu verlängern, wenn ein wettbewerbsfähiger Preis geboten wird. Tatsächlich wurden aber schon bei Auslaufen des alten Erbbauvertrages im Jahr 2002 und bis heute stark überhöhte Preise in Rechnung gestellt, für eine Vertragsverlängerung gab es bis heute keinerlei Rechtsgrundlage. Den Schwalbacher Fernwärmekunden ist dadurch ein Schaden in vielfacher Millionenhöhe entstanden.
 Der Erwerb des Heizwerkgrundstücks durch die Stadt ist bisher am Widerspruch der Nassauischen Heimstätte gescheitert. Die NH fürchtet Schadenersatzansprüche der RWE; mittlerweile hat die RWE auch eine Klage gegen die NH eingereicht. Die RWE fordert  die Wiederherstellung ihrer früheren Rechte, also die Neubestellung eines Erbbaurechts bis zum Jahr 2022 mit dem alten Inhalt und die Einräumung eines Vorkaufsrechts. Die Ausübung eines Vorkaufsrechts durch die RWE wiederum würde zu der völlig irregulären Situation führen, dass der Heizwerkbetreiber gleichzeitig als Grundstückseigentümer auch darüber entscheiden kann, ob der geforderte Fernwärmepreis „wettbewerbsfähig“ ist und die Heizwerkverträge verlängert werden sollen.
 Aktuell stehen die Einsprüche der Nassauischen Heimstätte im Grundbuchberichtigungsverfahren der Absicht der Stadt, das Heizwerkgrundstück zu erwerben noch im Wege. Dass die RWE inzwischen Klage gegen die Nassauische Heimstätte erhoben hat, ändert aber im übrigen nichts an der rechtlichen Ausgangsposition.
 Fischer und Blaschek-Bernhardt :
„Um in der Sache voranzukommen, muss die Stadt  die Interessenlage der Nassauischen Heimstätte berücksichtigen.  Selbstverständlich wird die Stadt bei einem Kauf Verpflichtungen aus dem bisherigen Vertragsverhältnis übernehmen müssen.“
 Diese Verpflichtungen entstehen nur in der Höhe, wie sie durch  gutachterliche Schätzung der jeweiligen Sachwerte  sowohl des Grundstück als auch der Kraftwerksanlagen festgestellt werden.  Das wirtschaftliche Risiko ist daher gering, zumal der Kraftwerksbetrieb gerade bei dem günstigen Zuschnitt des Fernwärmenetzes – relativ große Wärmeabnahme auf kleiner Fläche – hochprofitabel ist. Dies erklärt auch, weshalb schon im Vorfeld konkurrierende Versorgungsunternehmen Interesse an einer Betriebsübernahme bekundet hatten.
 Wenn die Stadt Eigentümerin ist, kann sie selbst auf den Prozessverlauf Einfluss nehmen und damit vermeiden, dass eine Prozesslösung zu Lasten der nicht am Prozess beteiligten Fernwärmekunden realisiert wird.  Und schließlich: Selbst bei dem denkbar ungünstigsten Prozessverlauf, wenn der Grundstückseigentümer tatsächlich verurteilt werden sollte, wieder ein Erbbaurecht für den früheren Erbbauberechtigten, jetzt die RWE ED, einzuräumen, ist die Stadt in einer deutlich besseren Situation, weil sie als Grundstückseigentümerin dann immerhin bei weiteren Vertragsverlängerungen mitentscheiden darf. Ein  Geburtsfehler der Limesstadt, die vertragliche Schieflage zu Gunsten des Heizwerkbetreibers und zu Lasten der Fernwärmekunden, wäre damit endlich aus der Welt.
 Fischer und Blaschek-Bernhardt :
„Es spricht also alles dafür, in der gegenwärtigen Situation nicht einfach abzuwarten, sondern aktiv auf die jetzige Grundstückseigentümerin Nassauische Heimstätte zuzugehen und mit einem konkreten Kaufangebot zu fairen Bedingungen den Erwerb des Heizwerkgrundstücks  einzufordern. Die Übernahme von Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Nassauischen Heimstätte mit der rwe gehört ganz selbstverständlich dazu.“
Dies sollte jetzt ohne Zeitverzug auch öffentlich und durch das Stadtparlament klargestellt werden. Ein entsprechender Antrag sei auf dem Weg.
 Fischer und Blaschek-Bernhardt abschließend :
„Die Koalition ist sich einig und entschlossen. Wenn es darauf ankommt, darf man sich nicht vor der Verantwortung drücken, sondern muss die historische Chance nutzen und aktiv handeln.“.    

Kategorie

Fernwärme